Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die Angebote erfolgen jeweils freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf und -vermietung bzw. -verpachtung sind vorbehalten. Für die Richtigkeit der Angebote und sonstigen Mitteilungen kann keine Gewähr übernommen werden, da unsere Angaben auf Informationen des Verkäufers/Vermieters bzw. sonstigen Auskunftsbefugten basieren.

2. Angebote und sonstige Mitteilungen des Maklers sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in Höhe der gesamten Provision, die dem Makler bei Vermittlung oder Nachweis des dem Dritten durch den Auftraggeber zugänglich gemachten Objektes zugestanden hätte.

3. Der Makler ist berechtigt für den Verkäufer, Vermieter und Käufer provisionspflichtig tätig zu werden.

4. Die vereinbarte Provision für den Nachweis oder Vermittlung ist auf dem jeweiligen Nachweisbogen bzw. den Exposés angegeben.

4a. Die Provision des Maklers zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist verdient und fällig bei Abschluss eines Kaufvertrages über das nachgewiesene Objekt. Die Provision ist ohne Abzug zahlbar. Bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit dem Angebot steht, entsteht ebenfalls Provisionsanspruch.

4b. Die Übergabe eines Objektes wird einem Vertragsabschluss gleichgesetzt.

4c. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der abgeschlossene Kaufvertrag später rückgängig gemacht wird; gleiches gilt, wenn infolge Verschuldens des Auftraggebers der abgeschlossene Kaufvertrag durch Anfechtung hinfällig wird oder sich aus einem anderen Grund, den der Auftraggeber zu vertreten hat, als rechtsungültig erweist.

4d. Für die Entstehung eines Provisionsanspruches genügt jeder Nachweis. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht: siehe Widerrufsbelehrung

4e. Schließt der Ehegatte, ein Verwandter, oder eine wirtschaftlich verbundene Person oder Gesellschaft einen Vertrag über das nachgewiesene Objekt ab, so entsteht auch dadurch ein Provisionsanspruch.

5a. Sollte dem Auftraggeber ein vom Makler nachgewiesenes Objekt bereits bekannt sein, so ist dies unverzüglich dem Makler, unter Nachweis der Herkunft schriftlich mitzuteilen.

5b. Wird die Vertrags- bzw. Geschäftsgelegenheit dem Interessenten anderweitig angeboten, so ist gegenüber dem Anbietenden Vorkenntnis geltend zu machen. Etwaige Maklerdienste Dritter sind abzulehnen. Ein Vertragsabschluss über das Objekt ist unverzüglich mitzuteilen.

5c. Besichtigungen sind nur nach Absprache mit dem Makler möglich. Bei der Besichtigung kann sich der Interessent von der Nutzungsmöglichkeit, dem Zustand, der Bausubstanz und der Preiswürdigkeit des Objektes überzeugen.

5d. Zwischenverfügung(en), Irrtum und Tätigkeit für den anderen Vertragsteil vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Kaufleute (§ 1 HGB) oder wenn der Kunde
keinen Wohnsitz in Deutschland hat, ist unser Geschäftssitz in Heidelberg.

Stand 2018